Fragen und Antworten

Ja, zum Einen arbeiten wir mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, bei welcher Sie Ihr Geld schon im Voraus mündelsicher und bestverzinslich anlegen können. Hier ist eine Einmal- oder Teilzahlung möglich. Ihr eingezahlter Betrag wird im Todesfall inklusive der Zinsen an den Bestatter ausgezahlt.

Nähere Informationen finden sie hier.

Zum Anderen können Sie jederzeit mit uns sprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Gesetzt den Fall, Sie sind selbst Leistungsempfänger oder Geringverdiener und Bestattungspflichtiger, können Sie beim örtlichen Sozialamt einen Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen. Hier wird dann geprüft ob noch weitere Erben in die Pflicht genommen werden können, oder ob das Erbe ausgeschlagen wurde. Im Falle einer Kostenübernahme wird ein Gesamtbetrag von maximal 2400 € übernommen, womit die Kosten für eine einfache Bestattung gedeckt wären.

Nähere Informationen?

Ja, fast alle Bestatter bieten die Möglichkeit in einem so genannten Vorsorgevertrag alle relevanten Daten, Wünsche für die Trauerfeier, Personen welche informiert werden sollen oder auch Dokumente die hinterlegt wurden festzuhalten. So wird im Todesfall die Bestattung nach Ihren Wünschen durchgeführt. Ebenso kann natürlich die finanzielle Absicherung geregelt werden. Unser Unternehmen arbeitet mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, wie im Punkt 2. beschrieben.

Nein. Der Bestatter erhält zwar in der Regel eine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht allerdings nur den Beratungsaufwand aus und wird vom Endbetrag abgezogen. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter die Provision.

Für die Bestattung haben neben dem vom Verstorbenen zu Lebzeiten Beauftragten die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen:

1.der Ehegatte,
2.der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
3.die Kinder,
4.die Eltern,
5.die Geschwister,
6.die Enkelkinder,
7.die Großeltern,
8.der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Kommen für die Bestattungspflicht nach Satz 1 Nr. 1 bis 8 mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor; Beauftragte gehen Angehörigen vor.

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen.

Als Ruhefrist bezeichnet man in Deutschland einen von der örtlichen Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle oder Urnengrabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist richtet sich bei Erdbestattungen im Allgemeinen nach der Dauer der Verwesung, die von der örtlichen Beschaffenheit des Bodens abhängig ist. Die Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen ist in der Regel kürzer als bei Erdbestattungen. Es kommt vor, dass staatliche oder religiöse Sonderregelungen zu einer unbegrenzten Ruhefrist führen. Hinter dem Wort Ruhefrist steht die christliche Auffassung, dass Verstorbene auf dem Friedhof eine letzte Ruhe finden sollen, die nicht gestört werden darf.

§ 13 der Satzung kommunaler Friedhöfe Jena

Ruhezeiten
(1) Für die Jenaer Friedhöfe gelten folgende Ruhezeiten: - Aschebeisetzungen aller Art: 15 Jahre - Erdbestattungen Erwachsener: 25 Jahre - Erdbestattungen für Kinder bis zu 6 Jahren: 20 Jahre

Im Anschluss an die Ruhefrist kann das Grab verlängert oder neu belegt werden. Finden sich noch Überreste, so werden diese entweder im selben Grab etwas tiefer gelegt, oder in einer anonymen Anlage des Friedhofes beigesetzt. Auf jeden Fall verbleiben diese bis zur vollständigen Zersetzung auf dem jeweiligen Friedhof.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Hat das Krematorium einen Goldabscheider, wird das Gold nach dem Einäscherungsprozess gesondert gesammelt. Oft bestehen Verträge mit Edelmetalaufbereitern, die den Erlös für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellen. Einige Krematorien nutzen jedoch auch die Erlöse der Wertstoffe, um damit die enormen Kosten für die Beseitigung der Giftstoffe zu reduzieren. Die Trennung, Filterung, Lagerung und Entsorgung von hochgiftigen Stoffen aus dem Einäscherungsprozess ist um ein Vielfaches teuerer, als die vergleichsweise geringen Erlöse der Wertstoffe. Besitzt ein Krematorium keinen Goldabscheider wie beispielsweise in Jena, dann befindet sich das geschmolzene Gold unter der Asche des Verstorbenen und ist kaum zu erkennen, geschweige denn davon zu trennen.

Nein. In Deutschland gibt es einen Bestattungszwang. Er ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, der bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt. Der Hintergrund dieser Regelung ist auch, dass man nicht möchte, dass menschliche Überreste irgendwann im Müll landen. Eine Witwe möchte die Asche ihres Mannes vielleicht gerne auf dem Kamin haben, doch was passiert, wenn sie verstirbt und keine Angehörigen mehr da sind? Ein Nachmieter wird sich sicher nicht um eine aufwändige Beisetzung und den Erwerb eines Grabes kümmern wollen.

Ja, zum Einen wäre es pietätlos einen Verstorbenen ohne Sarg in den Verbrennungsofen einzuführen, zum Anderen ist es technisch gar nicht machbar. Der Sarg liefert noch zusätzliche Energie und wird dabei komplett in Rauchgas umgewandelt.
Bei den Einäscherungstemperaturen von etwa 850 Grad im Krematorium verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Übrig bleiben nur nicht brennbare Materialien wie Nägel, Schrauben und Klammern. Vom Verstorbenen bleiben Implantate aus Metall und der ebenfalls nicht brennbare Knochenkalk übrig. Nachdem alle Fremdstoffe mit einem Magneten entfernt wurden, befindet sich in der Urne fast nur noch die Asche des menschlichen Skelettes.

Nein. Grundsätzlich kann nur ein Sarg in den Verbrennungsprozess übergeben werden. Verwechslungen sind dabei ausgeschlossen. Schon vor der Einäscherung des Verstorbenen wird jedem Sarg ein feuerfester Schamottstein mit einer eingravierten Nummer beigefügt - der sogenannten Einäscherungsnummer. Dieser Stein wird nach der vollständigen Einäscherung gemeinsam mit der Asche des Verstorbenen der Urne beigefügt. Eine neue Einäscherung kann erst beginnen, wenn sich keinerlei Rückstände mehr im Verbrennungsraum befinden. So ist sichergestellt, dass die Asche vollständig in die Urne verbracht und dem Verstorbenen jederzeit zuzuordnen ist. Die Urne wird anschließend verplombt und mit einem ebenfalls dauerhaften Schild versehen, das die Informationen über Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie den Namen des Krematoriums zeigt.

Nein, natürlich nicht. 2-3 Stunden nach dem Tod setzt die so genannte Totenstarre (Rigor mortis) ein, auf Grund fehlendem ATP (Energielieferant) in den Muskeln kommt es zur Verhärtung der Muskeln, wie bei einem Krampf. Nach 36-48 Stunden erschlafft die Muskulatur von selbst wieder, bis dahin kann durch Bewegung und Dehnung die Starre vollständig gelöst werden.

Scheintod (auch lat. Vita reducta oder Vita minima = das reduzierte bzw. geringe Leben) ist eine veraltete Bezeichnung für einen Zustand, in dem ein Mensch ohne Bewusstsein war und leblos wirkte, so dass unklar war, ob er noch lebte oder tot war. Das beruhte darauf, dass die Mediziner lange Zeit lediglich mit Hilfe von Pulskontrolle, dem Abhören des Herzschlags und der Wahrnehmung der Atmung feststellen konnten, ob ein Mensch noch lebt oder tot ist. Man ging davon aus, dass jeder vor seinem Tod zunächst in einen solchen „Zwischenzustand“ gelange. Es wird unterschieden zwischen dem

klinischen Tod mit den unsicheren Todeszeichen (Atemstillstand, Kreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, fehlende Pupillenfunktion, fehlende Reflexe, Leichenkälte und Leichenblässe), sowie dem

biologischen Tod mit den sicheren Todeszeichen:

1. Totenflecken = Livores, Auftreten bereits 20-30 Minuten post mortem
2. Totenstarre = Rigor mortis,
3. Autolyse= Verwesung
4. mit dem Leben nicht vereinbare Gewalteinwirkung
5. Hirntod (klinisch/diagnostisch festgestellt)

Auf Grund des heutigen medizinischen Wissens ist es nahezu ausgeschlossen dass jemand abgeholt wird ohne wirklich tot zu sein. Im Todesfall wird zunächst ein Arzt gerufen, der nur anhand der sicheren Todeszeichen den Totenschein ausfüllt. Erst dann wird der Bestatter für die Überführung gerufen.

Ein Brauch, der sehr weit in die Geschichte zurückreicht. Die Angst vor Wiedergängern war sehr groß und man wollte vermeiden, dass die Seele den Weg ins Sterbehaus zurück findet. Um die Rückkehr der Seele zu verhindern, habe man auch stets darauf geachtet, dass der Tote unter allen Umständen mit den Füßen voraus aus dem Haus getragen wurde. Sollte er mit dem Gesicht dem Haus zugewandt heraus getragen werden, würde er im Grab keine Ruhe finden und er würde ins Haus zurückkehren, so die seinerzeit verbreitete Annahme. Allerdings hat es auch mit einem gewissen Respekt zu tun, denn Kranke werden ebenfalls nicht rückwärts transportiert, sondern so, dass sie den Weg sehen können.

Im ausgehenden 19. Jahrhundert wollte man der Seele des Verstorbenen das Verlassen des Sterbezimmers dadurch erleichtern, dass man beispielsweise oft direkt nach Eintritt des Todes die Fenster öffnete, heißt es in einem Bericht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Spiegel werden verhangen, damit die Seele, die nach dem Tod den Körper verlässt, sich nicht durch den Spiegel irreleiten lässt. Auch hier war die Angst vor gefangenen Seelen, die im Haus Unheil verbreiten, ausschlaggebend für diesen Brauch.

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